Black Friday Sale 2020- Wichtige Informationen für Verbraucher




Der Black Friday Sale 2020 startet in wenigen Tagen. Wie auch in den letzten Jahren wird auch in diesem Jahr der Gesamtumsatz der Verkaufsveranstaltung zweistellig wachsen. Der deutsche Handelsverband prognostiziert etwa einen Umsatz von rund 3,7 Milliarden Euro am letzten Wochenende im November. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werden in diesem Jahr Onlinehändler besonders profitieren. Die Black Friday GmbH informiert deshalb über die rechtlichen Besonderheiten beim Internetkauf.

Auch in diesem Jahr wird es am Black Friday Sale wieder ein Umsatzwachstum geben. „Endkunden schauen dabei aufgrund von Corona noch deutlicher auf Preise, und alle Einkäufe werden stärker durchdacht“, zitiert Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH, eine kürzlich erstellte Studie.

Die Einkäufe werden dabei großteils im Internet getätigt. Aus diesem Grund sind rechtliche Besonderheiten für Endkonsumenten besonders interessant. Oft herrscht Verunsicherung bei den einzelnen Begriffen wie Garantie, Gewährleistung, Umtausch-, oder Widerrufsrecht. „Eines vorab, obwohl die Preise am Black Friday Sale deutlich reduziert sind, gelten für Endkonsumenten die gleichen Rechte und Regeln wie im restlichen Jahr“, so Kreid.

Garantie und Gewährleistung

Viele Händler bewerben ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Gewährleistungen oder besonderen Garantien; etwa mit Garantie auf Reparatur, Preisgarantie oder Zufriedenheitsgarantie. Viele Endkonsumenten kennen jedoch nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

„Gewährleistung ist eine gesetzlich verpflichtende Leistung, Garantien beruhen auf Freiwilligkeit“, erklärt Kreid. „Jedoch mischt sich der Gesetzgeber ein, sobald ein Garantieversprechen abgegeben wurde. So muss ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage sein, alle Bedingungen für die Zufriedenheitsgarantie zu erkennen, um damit eine Kaufentscheidung fällen zu können“, so Kreid.

Umtausch- und Widerrufsrecht

Immer wieder kommt es vor, dass man ein gekauftes Produkt doch nicht möchte und es zurückgeben will.

„Jedoch gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht“, erklärt Kreid. „Per Gesetz sind weder stationäre noch Online-Händler verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. In den meisten Geschäften ist das dennoch kein Problem – Händler nehmen die Produkte kulanterweise zurück. Man erhält allerdings nicht immer das Geld zurück, sondern als Alternative möglicherweise einen Gutschein und kann sich so für ein anderes Produkt entscheiden.“

Da jedoch beim Internetkauf die Ware nicht vorab besichtigt werden kann, „gibt es für Online-Einkäufe ein sogenanntes Widerrufsrecht, welches dem Käufer einen Zeitraum von 14 Tagen für die Entscheidung einräumt, ob das Produkt behalten werden soll. Falls der Kunde das gekaufte Produkt retournieren möchte, so kann dieser innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware von dem Recht auf Widerruf Gebrauch machen“, konkretisiert Kreid. Eine Begründung für die Retoure des Produktes muss nicht angeben werden. Händler tragen dabei die Kosten der Rücksendung, wenn sie es angeboten haben, diese zu übernehmen oder wenn diesbezügliche Informationen in der Widerrufsbelehrung fehlen.

Auch Cyberkriminelle und Trittbrettfahrer am Black Friday Sale aktiv

Auch von Betrügern wird das Shopping-Wochenende leider als interessant wahrgenommen. Deshalb sollten Konsumenten achtsam agieren. Es ist zu empfehlen, nur bekannte Online-Shops aufzusuchen, die Prüfsiegel, wie etwa Trusted Shops, vorzuweisen haben und bei denen eine verschlüsselte Datenübertragung möglich ist.

Richtige Vorbereitung um Schnäppchen zu finden

Shopping-Plattformen haben ermittelt, dass beim Black Friday Sale interessante Schnäppchen erstanden werden können. Um Stress am Tag der Verkaufsveranstaltung zu vermeiden, ist es daher sinnvoll, sich zeitgerecht zu überlegen, welche Produkte man erwerben möchte. Insbesondere für den Kauf von Weihnachtsgeschenken für Freunde oder Familie empfiehlt es sich eine Liste mit relevanten Eckdaten zu erstellen. Neben bestimmten Kleidergrößen, Farben oder Produktmarken macht es auch Sinn Ersatzprodukte zu identifizieren, falls das gewünschte Produkt nicht verfügbar ist.
„Die Zeit bis zum Black Friday Sale bietet sich dafür an, aktuelle Richtpreise für die gewünschten Produkte zu ermitteln. Um die Angebote richtig einordnen zu können, sollte man vor einem Kauf auf jeden Fall auch Preissuchmaschinen benutzen. Denn nur, wer den marktüblichen Produktpreis kennt, kann auch die reale Ersparnis ermitteln“, empfiehlt Kreid.

Zum achten Mal Black Friday Sale

Der Black Friday Sale findet 2020 bereits zum achten Mal in Deutschland statt.
„Auch wenn einige Mitbewerber immer wieder – wahrscheinlich aus markenrechtlichen Gründen – behaupten, dass Apple den Black Friday Sale bereits 2006 nach Deutschland gebracht habe, werden diese Aussagen dadurch nicht richtiger. Apple warb zwar in diesem Jahr mit Rabatten, jedoch verwendete Apple nie den beim DPMA geschützten Markennamen „Black Friday“ und sprach von einem „eintägigen Shopping-Event“, so Kreid.

Auf dem Portal www.blackfridaysale.de startet die Verkaufsveranstaltung bereits am Donnerstag 26. November um 19:00. Mehrere hunderte teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei für 29 Stunden drastisch ihre Preise.

Über Blackfridaysale.de

www.blackfridaysale.de ist der Anbieter für das Top Shopping-Event des Jahres. Mehrere hunderte teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei für 29 Stunden drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle „Black Friday ® Sale“ Angebote der teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2020 startet die Verkaufsveranstaltung bereits am Donnerstag 26. November um 19:00 auf blackfridaysale.de. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der geschützten Wortmarke „Black Friday ®“ in Deutschland.

Kontakt
Black Friday GmbH
Konrad Kreod
Wattgasse 48
1170 Wien
+43 1 / 361 99 58 10
presse@blackfridaysale.de
http://www.blackfridaysale.de

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