– Elektro-Artikel müssen zur Entsorgung angemeldet werden
– WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft informiert darüber, welche Unternehmen und Produkte unter das ElektroG fallen
– Online-Seminar am 18. November 2014
Berlin, 14. November 2014. Vom Einzelhändler bis hin zum großen Online-Shop: Alle (Online)-Händler in Deutschland, die Produkte verkaufen, die unter die Bestimmungen des ElektroG (Elektro- und Elektronikgesetz) fallen, müssen sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen befassen. Ob USB-Sticks, Kaffeemaschinen oder Ladeadapter: Hersteller, Importeure und Vertreiber elektronischer Produkte sind gesetzlich verpflichtet diese für die spätere Entsorgung bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) anzumelden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen drohen massive Strafen: Haft bzw. Bußgelder von bis zu 250.000 Euro oder Abmahnungen durch Mitbewerber. „Wenn Elektro-Artikel vom Hersteller oder Importeur nicht angemeldet wurden, steht der Shop-Betreiber in der Pflicht und muss aktiv werden“, erklärt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH. „Welche elektronischen Produkte registrierungspflichtig sind, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen“. Bereits heute führt die gängige Verwaltungspraxis dazu, dass immer wieder neue Produktgruppen registrierungspflichtig werden. In diesem Jahr neu hinzugekommen sind unter anderem Beleuchtungen von Kraftfahrzeugen mit austauschbaren LEDs oder Xenon-Brennern und sogar Schulranzen mit LEDs. „Mit der geplanten Novellierung des Gesetzes im kommenden Jahr werden viele weitere Händler, unter anderem von Solarmodulen, von den gesetzlichen Bestimmungen betroffen sein“, so Olsok.
Zu den aktuellen Rahmenbedingungen und welche Unternehmen und Branchen speziell im E-Commerce von der Novellierung des ElektroG betroffen sind, informiert der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft in einem neuen Online-Seminar:
„Verbraucherrecht und WEEE-Recast: Neue Herausforderungen für Online-Händler“
Datum, Uhrzeit: 18. November 2014, 11:00 – 11:45 Uhr
Preis: 29 Euro / 19 Euro für BITKOM-Mitglieder zzgl. Umsatzsteuer
Neben der WEEE-Gesetzgebung werden in dem Seminar auch die Anforderungen durch die neue EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht erörtert, die sich unter anderem auf Liefertermine und Gewährleistungsansprüche im E-Commerce bezieht.
Anmeldung unter: www.bitkom-akademie.de/weee/ecommerce
Medienvertreter, die an einer Berichterstattung interessiert sind, können kostenlos teilnehmen.
Seminar WEEE im E-Commerce (http://www.bitkom-akademie.de/weee/ecommerce)
Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des Branchenverbandes der digitalen Wirtschaft BITKOM e.V. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Mitgliedsunternehmen als auch an alle anderen Unternehmen der IT-Branche sowie der Anwenderbranchen. Die Bitkom Servicegesellschaft bietet verschiedene Serviceleistungen: Sie betreibt die Weiterbildungseinrichtung BITKOM Akademie, führt Kongresse sowie Gemeinschaftsstände auf der CeBIT durch, bietet Sonderkonditionen für Unternehmen und deren Mitarbeiter und betreibt mit dem WEEE-FULL-SERVICE eine insolvenzsichere Ausfallbürgschaft für die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Zudem beraten die Experten der Bitkom Servicegesellschaft in Fragen des Datenschutzes und des Vergaberechts.
Kontakt
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